Ihr Fahrlehrer und Ausbilder in Willingen und Umgebung
Unsere Schulungsräume finden Sie in Willingen und Usseln.
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Mindestalter: 16 Jahre - für bbH bis 40 km/h
Mindestalter: 18 Jahre - für bbH über 40 bis 60 km/h