Ihr Fahrlehrer und Ausbilder in Willingen und Umgebung
Unsere Schulungsräume finden Sie in Willingen und Usseln.
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
LEICHTERE LKW
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG bis 7,5 t zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
(Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
LEICHTERE LASTZÜGE
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,
b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.
Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.
Vorbesitz der Klasse C1 ist erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
SCHWERERE LKW
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: C1
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
SCHWERERE LASTZÜGE
Kraftwagen ber 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG.
Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE