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SICHERES fahren
ist KEIN Zufall

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ADAC Fahrschule

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Dirk Blömeke

Ihr Fahrlehrer und Ausbilder in Willingen und Umgebung

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Standorte

Unsere Schulungsräume finden Sie in Willingen und Usseln.

Klasse C1


Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

LEICHTERE LKW

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG bis 7,5 t zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.

(Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)

Klasse C1E


Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

LEICHTERE LASTZÜGE

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,

b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.

Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.


Vorbesitz der Klasse C1  ist erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

Klasse C


Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

SCHWERERE LKW

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG.

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.

Eingeschlossene Klasse: C1

Klasse CE


Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

SCHWERERE LASTZÜGE

Kraftwagen ber 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG.

Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE